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Eins, Zwei, Viele … oder wie man richtig Fische zählt

Sowohl beim Bau von Fischaufstiegsanlagen als auch bei den Fischabstiegslösungen (im Folgenden pauschal Fischwanderhilfen genannt) ist eine Wirkungskontrolle gefolgt von adaptiven Optimierungen der Anlage essenziell. Je mehr Untersuchungen gemacht werden und je mehr auch nicht erfolgreiche Projekte veröffentlicht werden, desto schneller werden wir in der Gesamtheit zu zufriedenstellenden Lösungen kommen.
Doch wie zählt man Fische?

In der Schweiz existiert momentan noch kein standardisiertes Verfahren zur Durchführung und Bewertung von Massnahmen zur Wiederherstellung der freien Fischwanderung. Gewisse Literatur aus dem In- und Ausland stellt jedoch eine Orientierungshilfe dar:

Grundsätzlich ist das Ziel einer Wirkungskontrolle nachzuweisen, ob umgesetzte Massnahmen ihren Zweck erfüllen, sprich ob keine wesentlichen Beeinträchtigungen der Fischmigration mehr vorliegen. Dabei wird zwischen einer technischen und einer biologischen Wirkungskontrolle unterschieden, welche aufeinander aufbauen.
Bei der technischen Wirkungskontrolle wird überprüft, ob die auf die lokale Fischfauna abgestimmten Grenzwerte des Bauwerks zur Wiederherstellung der freien Fischwanderung eingehalten werden. Dies beinhaltet zum Beispiel die Überprüfung geometrischer Abmessungen wie die Beckengrössen, die Wassertiefe oder die Absatzhöhe zwischen den einzelnen Becken. Zudem werden auch hydraulische Messungen vorgenommen, wie zum Beispiel die Überprüfung der Fliessgeschwindigkeiten. Nach Abschluss der erfolgreichen technischen Wirkungskontrolle, sprich wenn keine technischen Defizite (mehr) vorhanden sind, wird die biologische Wirkungskontrolle durchgeführt, welche die Überprüfung der tatsächlichen Fischmigration darstellt.

Um am Ende eine Aussage über die biologische Wirksamkeit machen zu können, müssen in einem ersten Schritt der biologischen Wirkungskontrolle die Sanierungsziele definiert werden, welche dann anhand biologischer Kriterien ermittelt werden können. 

 

Biologische Wirkungskontrolle

Grundsätzlich setzt sich die Funktionstüchtigkeit von Fischwanderhilfen zusammen aus der Auffindbarkeit (finden die Fische den Eingang der Fischwanderhilfe?)  und der Passierbarkeit (kommen die Fische, welche den Eingang gefunden haben auch oben resp. unten unbeschadet an?). Damit die Tiere den Eingang finden ist eine optimale Anordnung der Fischwanderhilfe ausschlaggebend.
Beim Fischaufstieg werden die Tiere mit der sogenannten Leitströmung zum Eingang der Fischtreppe gelockt. Der Eingang des Fischpasses sollte dabei möglichst nahe am Hindernis angebracht und in Fliessrichtung orientiert sein. Beim Fischabstieg durch einen Bypass sollte dieser sowohl einen oberflächennahen, als auch einen sohlennahen Einstieg aufweisen und möglichst direkt ohne Kurven in das Unterwasser führen. Der Bypass wird am spitzen Winkel eines Rechens platziert, welcher die Tiere vor dem Einschwimmen in die Turbinen hindert.

Folgende gängige Methoden existieren um die Funktionstüchtigkeit von Fischwanderhilfen nachzuweisen:

Zählmethoden

  •  Zählbecken
  •  Reusen / Hamen
  •  Videoaufnahmen

Markierungsmethoden

  •  PIT-Tagging
  •  Radio-Telemetrie
  •  Akkustik-Telemetrie

Ergänzungsmethoden

  • Elektrobefischung
  • Laichplatz- und Jungfischkartierungen
links: Bachforelle in Fischtreppe erfasst beim Videomonitoring, mitte: Markierung einer Bachforelle mittel PIT-Tagging, rechts: Elektrobefischung für Bestandeserhebung Aal

Alle Methoden zur Überprüfung der Fischwanderung weisen Vor- und Nachteile auf und decken unterschiedliche Sanierungsziele ab, so dass sich bei bisherigen Untersuchungen eine Kombination aus verschiedenen Methoden bewährt hat – dabei ist neben der lokalen Fischfauna auch die Grösse des untersuchten Kraftwerks zu berücksichtigen.

Zudem ist stets zu empfehlen die Wirkungskontrolle über mehrere Kraftwerke hinweg durchzuführen, so dass sich der Aufwand pro Standort verringert und sich die Aussagekraft über die grossräumige Wandertätigkeit der Fische erhöht.